Vertretung wegen einer Straftat
Dies kann beispielsweise sein:
- Vertretung in sämtlichen Straftaten des StGB und des Nebenstrafrechts (bspw. des Betäubungsmittelgesetzes)
- Begleitung durch sämtliche Verfahrenstadien und spezieller Verfahrensarten (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, ggfs. Hauptverhandlung oder Strafbefehlsverfahren und Strafvollstreckung)
- Umgang mit der Polizei; Besprechung der Vorteile oder der Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Strafverteidiger
- Entwicklung der passenden Verteidigungsstrategie
- Einzelheiten zur Beweissicherung und Beweisverwertung bzw. sonstige Voraussetzungen, die für die Bejahung der Strafbarkeit wichtig oder erforderlich sind