Vorbereitung meines Anwaltsbesuchs
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Besprechungstermin alle Unterlagen mit, die von Nöten sind, damit ich einen Einblick in und einen Überblick über Ihr Anliegen bekomme
Je nach Angelegenheit kann dies beispielsweise sein:
- Anwalts- oder Gerichtspost
- sonstige Briefkorrespondenz mit anderen Stellen oder Behören in Ihrer Sache
- Verträge
- gültige Urteile oder Beschlüsse
- Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung (ggfs. bereits Kostendeckungszusage)
- in Vorbereitung einer Scheidung: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer Kinder, ggfs. Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Atteste
- Beratungshilfeschein
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich
- etc.
Sie können mich auch gerne bei der Vereinbarung Ihres Termins darauf ansprechen, welche Unterlagen ich in Ihrer Sache von Ihnen benötige.
Gebühren/ Beratungshilfe:
Die voraussichtlichen Gebühren für meine Arbeit erörtere ich immer im ersten Besprechungstermin. Sobald die Höhe der Gebühren feststeht, bzw. von mir errechnet werden kann, bekommen Sie umgehend eine Einschätzung der voraussichtlichen Gebühren und Kosten.
Falls Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Gebühren für meine Tätigkeit zu bezahlen, müssen Sie zum ersten Besprechungstermin einen Beratungshilfeschein mitbringen.
Diesen können Sie vorab beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Die Öffnungszeiten der Beratungshilfestellen werden auf telefonische Anfrage mitgeteilt.
Zum Amtsgericht müssen Sie den ausgefüllten Beratungshilfeantrag und sämtliche Unterlagen zu Ihren finanziellen Verhältnissen mitnehmen (Bsp.: Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheide, Belege über Mietkosten und Verbindlichkeiten, aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zu etwaigen Vermögenswerten, bspw. Lebensversicherung, Bausparvertrag etc…)
Wenn Sie einen Beratungshilfeschein haben, müssen Sie bei der ersten Besprechung nur noch 15 € bezahlen. Die übrigen Gebühren werden in dieser Angelegenheit von der Staatskasse übernommen.
Für gerichtliche Verfahren gibt es die Möglichkeiten der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe. Ich erörtere mit Ihnen gerne, ob wir dies in Ihrem Fall beantragen oder nicht.