Elternunterhalt – der Unterhaltsanspruch der Zukunft?
Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft hat auch ihren Einfluss auf das Familienrecht. Während uns heute in den meisten Fällen vor allem der Kindesunterhalt beschäftigt, gegebenenfalls noch der Ehegattenunterhalt, so haben sich in den letzten Jahren die Fälle potenziert, in denen die Kinder Post vom Landratsamt erhalten haben, mit der Unterhalt für die Eltern gefordert wird.
Der Hintergrund ist meist derselbe – durch den Aufenthalt im Pflegeheim entsteht ein Bedarf, den die Pflegebedürftigen meist nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren können oder jedenfalls nur für eine gewisse Zeit.
Daher werden die Kinder in Anspruch genommen.
Bei uns können Sie erfahren, welche Vorsorge Sie bereits bei der Auswahl des Pflegeheims treffen sollten/ müssen, wie sich der Unterhalt errechnet und wie es sich mit der Mithaftung der Geschwister verhält. Ob Ihr Vermögen eingesetzt werden muss und welche Rolle die Einkünfte Ihres Ehepartners spielen, wird ebenfalls besprochen.
Sicherlich etwas, das für uns alle relevant werden kann; haben wir doch alle Eltern, die eines Tages zum Pflegefall werden könnten.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!