Opferschutz

Juristische Unterstützung ist häufig in den folgenden Fällen nötig:

  • Beistand bei vorgerichtlichen Aussagen (Aussage als sog. Geschädigte/r)
  • Beweisermittlung/ - sicherung
  • Erforderlichkeit von Strafanträgen/ Möglichkeiten der Strafanzeige
  • Beteiligung an der Hauptverhandlung/ Nebenklage/ Anträge der Nebenklage
  • Zusammenarbeit mit Opferschutzverbänden
  • Mittel und Wege der Verarbeitung (Aufzeigen der Möglichkeiten)
  • Privatklage und sonst. besondere Verfahrensarten
  • Zivilrechtliche Ansprüche als Geschädigte/r (Schmerzensgeld etc.)