Opferschutz
Juristische Unterstützung ist häufig in den folgenden Fällen nötig:
- Beistand bei vorgerichtlichen Aussagen (Aussage als sog. Geschädigte/r)
- Beweisermittlung/ - sicherung
- Erforderlichkeit von Strafanträgen/ Möglichkeiten der Strafanzeige
- Beteiligung an der Hauptverhandlung/ Nebenklage/ Anträge der Nebenklage
- Zusammenarbeit mit Opferschutzverbänden
- Mittel und Wege der Verarbeitung (Aufzeigen der Möglichkeiten)
- Privatklage und sonst. besondere Verfahrensarten
- Zivilrechtliche Ansprüche als Geschädigte/r (Schmerzensgeld etc.)