„Corona-Kinderbonus“ und Kindesunterhalt
Vielleicht haben Sie es bereits aus der Presse mitbekommen. Jedes Kind erhält 300 € Corona-Kinderbonus, den der Kindergeldberechtigte ausbezahlt bekommt. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen, nämlich 200 € pro Kind im September und 100 € pro Kind im Oktober.
Da dieser Bonus wie Kindergeld zu behandeln ist, ist aus Sicht der herrschenden Literatur und nach der Gesetzesbegründung der hälftige Betrag auf den Kindesunterhalt anrechenbar. Dies hat zur Folge, dass im September 100 € pro Kind vom Kindesunterhalt abgezogen werden können und im Oktober 50 € pro Kind.
Dies sollte auf dem Verwendungszweck der Überweisung entsprechend vermerkt sein.
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